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Einfuhrbedingungen

Einfuhrbedingungen für Leder

Auch für die Einfuhr von Leder gibt es unter bestimmten Umständen Einschränkungen oder sogar Verbote. Das betrifft in der Regel immer das Leder von geschützten Tierarten.
Aus Gründen des Artenschutzes raten wir vom Kauf und der Einfuhr von solchen Leder und Lederprodukten grundsätzlich ab. Möchte man dennoch solches Leder einfuhren, dann ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) erforderlich.
Bitte beachten Sie dabei, dass dem BVET vor der Einreise ein vollständig ausgefülltes Einfuhrgesuch zugestellt werden muss.

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